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Google Earth, Abmahnungen und blogoscoop

veröffentlicht in Allgemein von Matthias am 29. Feb. 2008

Das Thema “Abmahnungen wegen Google Earth bzw. Google Maps” zieht immer weitere Kreise: Nachdem Robert Basic nicht locker gelassen hat, ist die Sache inzwischen bei Spiegel Online gelandet. Und siehe da: Google Deutschland äußert sich, wenn auch noch nicht so präzise, wie man sich das wünschen würde.

Bei aller Problematik ist es zunächst einmal ein wichtiger medialer Etappensieg für die deutsche Blogosphäre! Denn Spiegel Online zitiert und verlinkt einen (von inzwischen fünf Artikeln) auf Basic Thinking. Wir schätzen das hoch ein und freuen uns!

Weniger groß ist aber unsere Freude wegen der Thematik selbst: blogoscoop verwendet zwar keine Screenshots aus Google Maps, sondern bindet Kartendarstellungen über die Schnittstelle ein (siehe den berühmten Screencast). So weit so gut. “Für jedermann frei zugänglich” werden sie auch sein. Eine leichte Unsicherheit bleibt aber doch.

Denn mit ziemlicher Sicherheit werden wir auf Dauer nicht als rein privater Anbieter durchgehen, auch wenn wir unseren Dienst für die Blogger frei und nicht kommerziell einrichten. Und dabei denke ich nicht an das Steuerrecht, sondern an das Urheberrecht.

Die Hersteller der Landkarten und Luftaufnahmen könnten das vielleicht doch anders als Google sehen, zumal wir ja nicht nur eine Karte einbinden einzubinden planen: In jedem Blogprofil ist eine Karte vorgesehen, also für jedes registrierte Blog eine! Das könnte für uns ganz schön teuer werden…

 

2 Kommentare zu 'Google Earth, Abmahnungen und blogoscoop'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'Google Earth, Abmahnungen und blogoscoop'.

  1. Klaus sagte, am 1. 03. 2008

    Hallo,

    Es wäre wünschenswert wenn sich Google mal genau und auch bindend äußern würde. Da müssen wir aber wohl noch eine Weile warten.

    Grüßle Klaus

  2. Matthias Schwenk sagte, am 6. 03. 2008

    @Klaus: Google selbst ist ja nicht unter Druck! Aber vielleicht kommen ja für die deutschen User noch klarere Formulierungen in den “Gebrauchsanweisungen”.

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