Einmal rund um den Blog (24.05.10)
- 7 Blog-Modelle für die Zukunft
Jürgen Vielmeier stellt sieben Modell des Bloggens vor und gibt je ein Beispiel. - Social Media im Unternehmen – Teil 1: Corporate Blogs
Im ersten Teil eine kurze Vorstellung firmen-interner Blogs und was beachtet werden sollte damit das Blog ein Erfolg wird. - Liebe Leute, das habt ihr falsch angefangen
Sprach- und Medienkritiker Wolf Schneider, Autor von “Deutsch für junge Profis” will Bloggern erklären, wie man gut schreibt. - RSS-Sprache in WordPress nach “Deutsch” (de) ändern
Wordpress gibt no - Wie Blogger die Zensur umgehen
Golem-Artikel zur re:publica 2010 und Blogs. - Analyse: Rezept für ein Superblog
Thomas Frütel vom Webmaster-Blog analysiert besonders erfolgreiche Blogs. - 10 wichtige Eigenschaften erfolgreicher Blogger
Tipps auf dem Weg zum erfolgreichen Blogger auf blogbetreiber.de. - Der große SEO-Gesundheitscheck für deine Webseite – Teil 1
Noch ein Artikel auf blogbetreiber.de, nicht speziell für Blogs aber gilt hier natürlich genauso.
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung heute in Kraft getreten
Heute, am 17.05.2010 tritt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft, durch die eine EU-Richtlinie zum Verbrauchers7chutz im Internet in deutsches Recht umgesetzt wird.
Durch die Verordnung müssen eventuell Angaben im Impressum von Websites ergänzt werden, das kann auch für Blogger gelten, die mit Ihrem Blog Geld verdienen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 1000€ geahndet werden und sind ggf. auch abmahnfähig, es könnte also zu einer neuen Abmahnwelle kommen.
Alle Betreiber eine Website und auch Blogger sollten sicherheitshalber prüfen, ob sie betroffen sind und ob das Impressum alle nötigen Informationen enthält.
Verlangt werden nach der neuen Verordnung unter andere der vollständige Name oder Firma mit Rechtsform, die Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse, bei Eintragung im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister das Registergericht und die Registernummer, bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten der Name und die Anschrift der Genehmigungsstelle, bei reglementierten Berufe im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie: Angaben über die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde sowie ggf. der zuständigen Kammer, des Berufsverbands, die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben.
Sofern vorhanden müssen ggf. auch zusätzlich angegeben werden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, Angaben über eine Berufshaftpflichtversicherung (Name und Anschrift des Versicherers sowie räumlicher Geltungsbereich), AGB oder andere Vertragsklauseln, Anwendbares Recht und der Gerichtsstand, Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen.
Laut der Richtlinie müssen ggf. auch Preisangaben und bestimmte Angaben auf Anfrage “vorgehalten” werden.
Weitere Informationen und eine Checkliste gibt es in diesen Blog-Posts:
Mehr Infos findet man auch unter:
- DL-InfoV – Neue Informationspflichten für Dienstleister
- Informationspflichten-DL-Info
- Neue Informationspflichten für Dienstleister
- www.goldberg.de/_downloads/315.pdf
Dieser Artikel ist nur ein Hinweis, stellt keine rechtliche Beratung dar und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit.
